Mindestbruchgeschwindigkeit
Die Mindestbruchgeschwindigkeit ist die Umfangsgeschwindigkeit, die ein rotierender Schleifkörper ohne Bruch durch Fliehkraftbelastung mindestens erreichen muss. Sie ist geregelt in den Normen EN 12413, 13743 und 13236 und wird in Meter pro Sekunde (m/s) angegeben. Die Mindestbruchgeschwindigkeit errechnet sich aus der zulässigen Umfangsgeschwindigkeit (Arbeitshöchstgeschwindigkeit) und einem in der jeweiligen EN Norm definierten Sicherheitsfaktor nach folgender Formel:
vbruch = Bruchgeschwindigkeit [m/s]
vzul = höchstzulässige Umfangsgeschwindigkeit (Arbeitshöchstgeschwindigkeit) [m/s]
S = Sicherheitsfaktor
Klingspor legt als Gründungsmitglied der „Organisation for the Safety of Abrasives“ (oSa) höchsten Wert auf die Sicherheit seiner Werkzeuge. Die Übereinstimmung mit den in den Normen vorgegeben Sicherheitsanforderungen wird daher engmaschig kontrolliert. Dazu gehört u.a. die vorgeschriebene Prüfung der Bruchsicherheit durch einen Fliehkraftversuch (sog. Sprengtest), bei dem das zu prüfende Werkzeug (z.B. SMT, Trennscheibe, Schleifmoprad) in einem geeigneten Prüfstand bei stetig steigender Drehzahl durch Fliehkraft bis zur Mindestbruchgeschwindigkeit und bei Klingspor sogar freiwillig noch etwas darüber hinaus beschleunigt wird.
Um die Anforderungen der Norm EN 13743 zu erfüllen, darf das getestete Werkzeug bei diesem Test nicht zu Bruch gehen.
Der Nachweis der Bruchsicherheit wird pro 1000 produzierte SMT, Trenn-/ Schruppscheiben, Schleifmopräder usw. jeweils stichprobenartig an einem Exemplar durchgeführt. Der Anwender kann sich also sicher sein, dass er bei Klingspor Produkten immer auf größtmögliche, nach den gültigen Normen und Richtlinien geprüfte Sicherheit vertrauen kann.
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